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Samstag, 03. Januar 2009

Auf nach P.a.s.s.a.u - N.a.t.i.o.n.a.l.e D.e.m.o genehmigt

Von gkemme, 10:01

Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern hat die Beschwerde der Stadt P. gegen die Versammlung mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Grundrechte in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bei jeder versammlungsrechtlichen Entscheidung zu berücksichtigen sind, so dass die Versammlung am Samstag, den 3. Januar 2009, um 13 Uhr, in P.a.s.s.a.u stattfinden darf.

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